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Abmahnwelle Google Fonts - was tun?

In den letzten Wochen erreichen uns viele Anrufe und E-Mails bezüglich der Nutzung von Google Fonts auf Webseiten.

Ursache ist eine Abmahnwelle, bei der Betroffene der Weitergabe von IP Adressen an Google widersprechen.

Ob und wie man auf solche Schreiben reagieren, müssen man selbst entscheiden. Wir dürfen dazu nicht beraten.

Gemäß der im Mai 2018 in Kraft getretenen DSGVO muss der Besucher einer Webseite *vor* der Übertragung von Daten an Firmen außerhalb der EU dieser explizit zustimmen. Gibt er die Zustimmung nicht, muss die Datenübertragung unterbunden werden.

Google Fonts können entweder direkt von den Servern von Google oder aber lokal vom eigenen Webspeicherplatz geladen werden. Wie man am Beispiel von TYPO3 die Fonts lokal laden kann, beschreiben wir in unserer Anleitung unter https://jweiland.net/typo3/beispiele-anleitungen-faq/allgemeines/google-webfonts-in-typo3-einbinden.html

Die aktuelle Abmahnwelle bezieht sich auf Google Fonts. Ein ähnliches Problem besteht jedoch auch beim Laden von Javascript-Dateien (z.B. jQuery), Google Analytics, o.ä. von externen Servern. Auch wenn Karten von Google Maps in die Webseite eingebunden werden, laden diese wiederum Fonts von Google Servern.

Mit verschiedenen Online Tools kann man eine Ersteinschätzung erhalten, ob die eigene Webseite betroffen ist. Hier muss jedoch beachtet werden, dass nicht alle Unterseiten geprüft werden.

Auch mit den Entwickler-Werkzeugen in Browsern lässt sich prüfen, ob Daten von externen Quellen geladen werden.

Unser TYPO3 Mustertemplate ist von sich aus datenschutzkonform. Jedoch könnten durch Installation von zusätzlichen Erweiterungen Daten an fremde Dienste übertragen werden.

Darstellung verschiedener Google Fonts

Eine Abmahnwelle zu Google Fonts verunsichert Betreiber von Webseiten